Breit abgestütztes Komitee kämpft gegen kontraproduktive Initiative

    Ein breit abgestütztes, überparteiliches Aargauer Komitee hat sich zum Widerstand gegen die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» («Burka-Initiative») formiert. Dem Co-Präsidium des Komitees gehören führende Vertreter von SP, Grünen, FDP, Aargauischer Industrie- und Handelskammer (AIHK) und ArbeitAargau an. Zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind Mitglied im Komitee. Das Nein-Komitee lehnt die Initiative ab, da sie bereits vorhandene Regeln ignoriert und gesellschaftliche Spannungen zusätzlich schürt.

    (Bild: zVg) Stefan Huwyler, Aargauer Grossrat und Geschäftsführer der FDP Aargau engagiert sich im Aargauer Komitee gegen die Verhüllungsinitiative («Burka-Initiative»).

    Die über 50 Mitglieder des Komitees sind sich einig, dass Kleidervorschriften nicht in die Bundesverfassung gehören. Staatliche Kleidervorschriften stehen in starkem Widerspruch zu der liberalen Gesellschaftsordnung der modernen Schweiz. Überdies ist die Initiative nicht zielführend, da sie lediglich ein Scheinproblem aufgreift.

    Keine Verfassungsänderung wegen eines Randphänomens
    Frauen mit einer Ganzgesicht-Verhüllung sind in der Schweiz sehr selten anzutreffen, meistens handelt es sich um Touristinnen, die vorübergehend in der Schweiz weilen sowie um Schweizerinnen, die zum Islam konvertiert sind. Ein schweizweites Verbot mittels Verfassungsartikel hält das Nein-Komitee für unverhältnismässig. Überdies wäre es einen Angriff auf den Föderalismus. Heute können die Kantone selber regeln, ob sie ein generelles Verhüllungsverbot einführen möchten – so geschehen in den Kantonen St. Gallen und Tessin – oder eben nicht, wie es der Kanton Glarus beschlossen hat. Die Initiative würde – nicht wie von den Initianten behauptet – hierzu keine einheitliche Schweizer Lösung herbeiführen. Die Durchsetzung obliegt in jedem Fall weiterhin den Kantonen, was zu ganz unterschiedlichen Handhabungen führen würde, etwa im Bereich der Ordnungsbussen.

    Griffige Regeln bereits vorhanden
    Gemäss geltendem Recht macht sich bereits heute jemand in der Schweiz strafbar, wenn er jemanden dazu zwingt, sich zu verschleiern. Das so genannte Nötigungsverbot, das im Strafgesetzbuch geregelt ist, geht sogar weiter als die Burka-Initiative. Es bezieht sich auf alle Lebensbereiche, nicht einzig auf die Kleiderfrage.

    Initiative ist kontraproduktiv – Gegenvorschlag packt Probleme gezielt an
    Mit der Initiative soll der Unterdrückung von Frauen entgegengewirkt werden, so die Initianten. Es wird eher das Gegenteil eintreffen. Frauen, die eine Verschleierung tragen, werden die Öffentlichkeit meiden und so aus dem gesellschaftlichen Leben abgedrängt. Bundesrat und Parlament haben einen Gegenvorschlag erarbeitet, der bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft tritt. Er sieht vor, dass Behörden von Personen verlangen können, ihr Gesicht zu zeigen, wenn dies für eine Identifizierung notwendig ist, beispielsweise auf Amtsstellen oder im öV. Nichtbefolgen wird mit Busse bestraft. Dies ermöglicht den Handlungsbedarf dort, wo er tatsächlich vorhanden ist. Bei einem Nein zur Initiative tritt der Gegenvorschlag automatisch in Kraft.

    pd

     

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