Das beinhaltet ein Protokoll zur Wohnungsübergabe

    Aus einer Mietwohnung auszuziehen, ist häufig mit einem Blick in die Zukunft und einem neuen Lebensabschnitt verbunden. Doch vorher heisst es: zurückschauen – bei der berühmt-berüchtigten Wohnungsübergabe. Nicht selten sorgt genau diese nach dem Auszug für Auseinandersetzungen zwischen Mietenden und Vermietenden. Unsere Rechtsexpertinnen und -experten der AXA-ARAG verraten Ihnen, was die Rechte und Pflichten beider Parteien sind und worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten.

    (Bilder: zVg)

    Bei der Wohnungsübergabe schaut die Vermieterin oder der Vermieter ganz genau hin: Der Zustand der Wohnung wird geprüft und dokumentiert. Gibt es Mängel oder Schäden, die beim Einzug noch nicht vorhanden waren? Muss etwas ausgebessert, erneuert oder ersetzt werden? Nach dem Rundgang durch sämtliche Räume müssen ggf. noch die Zählerstände für Wasser, Gas und Strom abgelesen und notiert werden. So lässt sich sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter nur das bezahlen, was sie tatsächlich verbraucht haben. Den Abschluss der Wohnungsübergabe bildet die Schlüsselübergabe sowie die Unterzeichnung des Wohnungsübergabeprotokolls.

    Das beinhaltet ein Protokoll zur Wohnungsübergabe
    Ein wichtiges Element bei der Übergabe einer Wohnung ist das sogenannte Übergabeprotokoll. Dieses Dokument hält den Zustand einer Mietsache beim Auszug fest. Es dient dazu, Transparenz und Klarheit zwischen Vermietenden und Mietenden zu schaffen. Gemeinsam dokumentieren beide Parteien den Zustand der Mietwohnung. Wenn sie sich in allem einig sind, unterschreiben sie anschliessend das Übergabeprotokoll. Selbstverständlich können Mängel, die bereits beim Einzug dokumentiert wurden, der Mieterin oder dem Mieter nicht angelastet werden.

    Ein Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:

    • Namen der Beteiligten
    • Angaben zur Wohnung
    • Datum der Übergabe
    • Beschreibung des Zustands
    • Schäden und Mängel
    • Zählerstände
    • Angaben zu Schlüsseln

    Es ist wichtig, den Zustand der Wohnung und insbesondere die Mängel detailliert zu beschreiben. Schäden sollten zusätzlich fotografiert werden. Ein Rechtsbeistand ist bei einer Wohnungsübergabe meistens nicht notwendig. Wenn allerdings mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, kann die Anwesenheit einer Fachperson sinnvoll sein. Die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls verpflichtet Sie, für alle darin erwähnten Schäden aufzukommen. Tipp: Lesen Sie das Protokoll vor der Unterzeichnung noch einmal gründlich durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

    Rechte und Pflichten bei der Wohnungsübergabe
    Ob Mieterschaft oder Vermietende: Grundsätzlich ist es im Interesse beider Parteien, das Mietverhältnis unkompliziert und konfliktfrei zu beenden. Die Wohnungsübergabe soll dazu beitragen. Doch gerade dabei kommt es häufig zu Diskussionen über Zuständigkeiten. Wer ist für was verantwortlich? Unsere Liste schafft Klarheit.

    Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern
    Eine intakte und saubere Wohnung: Die Wohnung, die Sie übernehmen, muss gründlich gereinigt und bewohnbar sein.

    • Persönliche Wohnungsübergabe: Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt, um den Zustand der Wohnung festzuhalten. Deshalb haben Sie das Recht auf eine solche Übergabe – und das nicht nur beim Auszug: Bei Antritt eines neuen Mietverhältnisses steht Ihnen diese ebenfalls zu.
    • Rückzahlung der Mietkaution: Sobald der Mietvertrag ausgelaufen ist, endet das Mietverhältnis. Anschliessend sollte Ihre Mietkaution zurückbezahlt werden – zumindest, wenn es keine offenen Forderungen oder Schäden an der Mietwohnung gibt.
    • Ordnungsgemässe Übergabe der Wohnung: Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, sind Sie verpflichtet, sie in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
    • Behebung von Mängeln und Schäden: Sie sind gemäss Schweizer Mietrecht verpflichtet, den Zustand der Wohnung während Ihrer Mietdauer zu erhalten. Normale Abnutzung ist von der Vermieterschaft hinzunehmen, nicht aber übermässige.

    Rechte und Pflichten von Vermieterinnen und Vermietern

    • Vereinbarung einer Wohnungsübergabe: Auch für Vermietende ist die Wohnungsübergabe wichtig, denn so können sie Haftbarkeiten ausschliessen oder klären. Es ist möglich, den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe bereits im Mietvertrag festzulegen.
    • Verrechnung von Instandsetzungsarbeiten: Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, müssen oft professionell behoben werden. Die Kosten hierfür dürfen Vermieterinnen und Vermieter von der Mietkaution abziehen. Genauso ist es ihr Recht, die Kosten für die Reinigungsfirma zu verrechnen, wenn nachgereinigt werden muss.
    • Berücksichtigung von Fristen: Wenn Verwaltung oder Vermietende bei der Wohnungsübergabe Mängel oder Schäden feststellen, müssen sie der Mietpartei ausreichend Zeit für deren Beseitigung geben. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist dürfen sie rechtliche Schritte einleiten.
    • Fairness gegenüber der Mieterschaft: Vermieterin oder Vermieter müssen normale Abnutzung akzeptieren und dürfen diese der Mieterschaft nicht in Rechnung stellen. Auch sind sie verpflichtet, die allgemein übliche Lebensdauer für Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie für Geräte zu berücksichtigen.

    Anina Sabourdy


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